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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13   

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https://dejure.org/2014,25128
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13 (https://dejure.org/2014,25128)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2014 - 12 A 38/13 (https://dejure.org/2014,25128)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 12 A 38/13 (https://dejure.org/2014,25128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Festsetzungsbescheid zur Rückzahlung von Bafög-Leistungen als Gegenstand einer Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 26 K 4154/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 17.98

    Rückzahlung eines nach Ausbildungsförderungsrecht gewährten Darlehens, Zinsen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13
    Wird in die rechtliche Würdigung ferner eingestellt, dass Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i. V. m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen der Nichtzahlung rückständiger Raten selbst während der Zeit der Freistellung nach § 18 a BAföG verlangt werden können, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 - BVerwGE 108, 334, juris, und - 5 C 13.98 -, Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 -, juris, mithin erst recht auch für die Dauer eines erfolglos auf Freistellung betriebenen Widerspruchsverfahrens, kann von der im Zulassungsantrag geltend gemachten "Schlechterstellung" keine Rede sein; angesichts des Umstandes, dass die Beklagte zugunsten der Klägerin erst ab dem 1. März 2011 Zinsen erhoben hat, gilt vielmehr das Gegenteil.
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98

    Auslegung verfahrensrechtlicher Erklärungen als Stundungsantrag; Rückzahlung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13
    Wird in die rechtliche Würdigung ferner eingestellt, dass Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i. V. m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen der Nichtzahlung rückständiger Raten selbst während der Zeit der Freistellung nach § 18 a BAföG verlangt werden können, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 - BVerwGE 108, 334, juris, und - 5 C 13.98 -, Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 -, juris, mithin erst recht auch für die Dauer eines erfolglos auf Freistellung betriebenen Widerspruchsverfahrens, kann von der im Zulassungsantrag geltend gemachten "Schlechterstellung" keine Rede sein; angesichts des Umstandes, dass die Beklagte zugunsten der Klägerin erst ab dem 1. März 2011 Zinsen erhoben hat, gilt vielmehr das Gegenteil.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 2107/10

    Anspruch auf Rücknahme bzw. Änderung von unanfechtbar gewordenen Bescheiden im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13
    Wird in die rechtliche Würdigung ferner eingestellt, dass Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i. V. m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen der Nichtzahlung rückständiger Raten selbst während der Zeit der Freistellung nach § 18 a BAföG verlangt werden können, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 - BVerwGE 108, 334, juris, und - 5 C 13.98 -, Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 -, juris, mithin erst recht auch für die Dauer eines erfolglos auf Freistellung betriebenen Widerspruchsverfahrens, kann von der im Zulassungsantrag geltend gemachten "Schlechterstellung" keine Rede sein; angesichts des Umstandes, dass die Beklagte zugunsten der Klägerin erst ab dem 1. März 2011 Zinsen erhoben hat, gilt vielmehr das Gegenteil.
  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 2 AE 1426/16

    Abschiebungsandrohung eines albanischen Asylbewerbers - Albanien als sicherer

    Vorläufiger Rechtsschutz wäre im Hinblick auf die behördliche Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu suchen, denn die aufschiebende Wirkung einer Klage vermittelt nur vorläufigen Rechtsschutz der vor einer Beeinträchtigung durch den Verwaltungsakt bestehenden Rechtspositionen, statuiert oder erweitert solche aber nicht (dazu OVG Münster, Beschl. v. 12.6.2014, 12 A 38/13, juris Rn. 3).
  • VG Köln, 15.05.2019 - 26 K 11100/16
    Zinsen wegen rückständiger Raten können von einem Darlehensnehmer auch während der Zeit der Freistellung verlangt werden, ständige Rspr., vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 12 A 38/13 - und Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 - sowie Beschluss vom 8. Juni 2010 - 12 E 1482/09 - jeweils mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 -, BVerwGE 108, 334; siehe auch Rauschenberg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2016, § 18 a Rn. 5.
  • VG Köln, 24.06.2020 - 26 K 7439/18
    Zinsen wegen rück-ständiger Raten können von einem Darlehensnehmer aber auch während der Zeit der Freistellung verlangt werden, ständige Rspr., vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 12 A 38/13 - und Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 - sowie Beschluss vom 8. Juni 2010 - 12 E 1482/09 - jeweils mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 -, BVerwGE 108, 334; siehe auch Rauschenberg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2016, § 18 a Rn. 5.
  • VG Köln, 26.08.2020 - 25 K 14034/17
    Denn Zinsen wegen rückständiger Raten können von einem Darlehensnehmer auch während der Zeit der Freistellung verlangt werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 12 A 38/13 -, juris Rn. 5 m.w.N.
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